Befähigte Personen – Prüfer im Betrieb
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den einschlägigen technischen Regeln (TRBS 1203) müssen bestimmte Arbeitsmittel regelmäßig von sogenannten Befähigten Personen geprüft werden.
Befähigte Personen verfügen über die notwendige Fachkenntnis, praktische Erfahrung und Qualifikation, um den sicheren Zustand von Anlagen, Geräten und Einrichtungen rechtssicher zu beurteilen. Wir bilden Ihre Mitarbeitenden gezielt aus – fundiert, anerkannt und direkt umsetzbar im Betrieb.
Damit Sie und Ihre Mitarbeiter die passende Schulungsform wählen können, bieten wir Ihnen verschiedene flexible Möglichkeiten an. Ob direkt bei Ihnen im Betrieb, in unserer modernen ITC Akademie oder online – wir stellen sicher, dass die Inhalte praxisnah vermittelt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
-
Inhouse-Schulungen: Unsere Trainer kommen zu Ihnen und führen die Schulung direkt vor Ort durch. So lernen Ihre Mitarbeiter im eigenen Arbeitsumfeld, mit Ihren Geräten und Anlagen. Idealerweise bereiten Sie einen geeigneten Raum und die Praxisanlagen vor – den Rest übernehmen wir.
-
ITC Akademie in Heidenheim oder Ravensburg: Ihre Mitarbeiter besuchen uns in unseren Schulungszentren. Dort stehen großzügige Seminarräume, moderne Technik und Praxiseinrichtungen zur Verfügung – von Gabelstaplern bis zur Kranhalle. Sie sparen Organisationsaufwand, und Ihre Mitarbeiter erhalten ihre Zertifikate innerhalb weniger Tage.
Unsere Schulungen im Überblick:
- Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen
Prüfung ortsfester Regale nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 – zur sicheren Lagerung und Unfallvermeidung im Betrieb. - Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und Durchführung der jährlichen Sicht- und Funktionsprüfung gemäß BetrSichV und TRBS 2121. - Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln
Fachgerechte Prüfung von Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen oder Bändern – zur sicheren Lastaufnahme im Kranbetrieb. - Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen
Rechtssichere Prüfung und Beurteilung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen nach DGUV Regel 100-500 und BetrSichV. - Befähigte Person zur Prüfung von Kranen
Jährliche Prüfung von Krananlagen nach DGUV Vorschrift 52 & 54 sowie TRBS – für sicheres Heben und Transportieren. - Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
Prüfung von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen – gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 68. - Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren
Wartung und Prüfung kraftbetätigter Türen, Fenster und Tore – nach TRBS 1203, DIN EN Normen sowie DGUV Grundsatz 308-006. - Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen
Sicherheitsprüfung betrieblicher Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 – unabhängig von TÜV & Co., speziell für innerbetriebliche Kfz. - Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren, sowie Fachkraft für Feststellanlagen
Kontrolle und Wartung sicherheitsrelevanter Abschlüsse – u. a. nach DIBt-Richtlinien, DIN 14677, DIN 4102-11. - Befähigte Person zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
Prüfung von Auffanggurten, Verbindungsmitteln und anderen PSAgA – nach DGUV Regel 112-198/199 und Herstellerangaben. - Befähigte Person zur Prüfung und Bewertung von Hydraulik-Schlauchleitungen
Erkennen von Verschleiß, Mängeln und Risiken – für den sicheren Einsatz von Hydrauliksystemen gemäß BetrSichV. - Befähigte Person zur Prüfung von Schultafeln
Spezialseminar zur sicherheitstechnischen Kontrolle von höhenverstellbaren Tafeln – ideal für Schulträger und Facility Management.
💡 Unser Tipp: Viele der Prüfpflichten bestehen jährlich – sichern Sie sich mit qualifizierten Fachkräften rechtlich ab und vermeiden Sie Ausfallzeiten durch unsichere Betriebsmittel.