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Brandschutz- und Räumungshelfer Grundausbildung

Brandschutzordnung DIN 14096, ArbSchG, BetrSichV, ASR A2.2 sowie DGUV Information 205-023

Jedes Unternehmen ist laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfer*innen zu benennen und auszubilden. Die Zahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung – in der Regel mindestens 5 % der Belegschaft.

Damit Sie und Ihre Mitarbeiter die passende Schulungsform wählen können, bieten wir Ihnen verschiedene flexible Möglichkeiten an. Ob direkt bei Ihnen im Betrieb, in unserer modernen ITC Akademie oder online – wir stellen sicher, dass die Inhalte praxisnah vermittelt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

  • Inhouse-Schulungen: Unsere Trainer kommen zu Ihnen und führen die Schulung direkt vor Ort durch. So lernen Ihre Mitarbeiter im eigenen Arbeitsumfeld, mit Ihren Geräten und Anlagen. Idealerweise bereiten Sie einen geeigneten Raum und die Praxisanlagen vor – den Rest übernehmen wir.

  • ITC Akademie in Heidenheim oder Ravensburg: Ihre Mitarbeiter besuchen uns in unseren Schulungszentren. Dort stehen großzügige Seminarräume, moderne Technik und Praxiseinrichtungen zur Verfügung – von Gabelstaplern bis zur Kranhalle. Sie sparen Organisationsaufwand, und Ihre Mitarbeiter erhalten ihre Zertifikate innerhalb weniger Tage.

Ablauf der Brandschutz- und Räumungshelfer Grundausbildung bei uns 

Unser Schulung ist praxisnah aufgebaut und dauert in der Regel 1 Tag. Das erworbene Zertifikat hat kein Verfallsdatum, allerdings ist eine jährliche Unterweisung verpflichtend. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie in wenigen Tagen ein detailliertes Seminarprotokoll mit allen vermittelten Inhalten sowie das Zertifikat.

Mehr Informationen und Termine erfahren Sie auf unserer Schulungsseite: Zur Schulung