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FLL/BSFH-Zertifikat vs. Sachkundiger – kennen Sie den Unterschied?

Welche Qualifikation ist für mich oder mein Team die richtige?

Beide Qualifikationen haben ein gemeinsames Ziel: die Sicherheit auf Spielplätzen zu gewährleisten und normgerechte Prüfungen durchzuführen. Doch es gibt entscheidende Unterschiede – vor allem in der Verantwortungstiefe und Berechtigung.

Ganz einfach gesagt:

Als FLL/BSFH-zertifizierter Qualifizierter Spielplatzprüfer*in dürfen Sie auch die Erstabnahme von Spielplätzen übernehmen – eine Aufgabe, die Sachkundigen nach DIN EN 1176 nicht erlaubt ist.

FLL/BSFH-zertifizierte*r Qualifizierte*r Spielplatzprüfer*in (nach DIN 79161)

  • Zielgruppe: Personen mit technischer Berufsausbildung oder langjähriger Erfahrung, die eine Jahreshauptinspektion gemäß DIN EN 1176 durchführen möchten.

  • Inhalte & Abschluss: Prüfung durch die Zertifizierungsstelle FLL/BSFH, inklusive Zertifikat mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Für die Zulassung sind berufliche Voraussetzungen nachzuweisen (z. B. Ausbildung, praktische Erfahrung).

  • Typische Aufgaben:

    • Durchführung der Jahreshauptinspektion
    • Beurteilung der Betriebssicherheit
    • Bewertung tiefergehender Mängel
    • Verantwortung für die Einhaltung normativer Anforderungen
  • Auffrischung: Nach 3 Jahren ist eine Verlängerung des Zertifikats durch Teilnahme an einer Auffrischungsschulung notwendig.

Sie können zudem Ihre erste Qualifikation mit der Auffrischung kombinieren und so alles in einem Zug abschließen. Dafür steht unser umfassendes Seminar für Sie bereit: Zum Seminar

Sachkundiger für Spielplätze und Spielplatzgeräte

  • Zielgruppe: Personen, die regelmäßig Inspektionen, Wartung oder Instandhaltung an Spielplatzgeräten durchführen (z. B. kommunale Mitarbeitende, Bauhöfe, Wohnungswirtschaft, Dienstleister).

  • Inhalte & Abschluss: Fundierte Schulung gemäß DIN EN 1176, inklusive Abschlussprüfung zum „Sachkundigen für Kinderspielplätze und Spielplatzgeräte“. Keine formalen Voraussetzungen (z. B. Ausbildung) notwendig.

  • Typische Aufgaben:

    • Regelmäßige operative Inspektionen

    • Sichtprüfungen auf Abnutzung, Stabilität, Funktion

    • Dokumentation und erste Beurteilung von Mängeln

  • Gültigkeit & Auffrischung: Keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer, aber eine Auffrischung alle 3–5 Jahre wird dringend empfohlen.

Wer aktuell (noch) nicht die Voraussetzungen für die FLL/BSFH-Zertifizierung erfüllt, kann mit der Sachkundigen-Schulung einsteigen – und sich später weiterqualifizieren: Zum Seminar