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Deutsch – Deutschland
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Welche Behörde ist für Arbeitsschutz zuständig?

In Deutschland gibt es mehrere Ebenen, die beim Arbeitsschutz zusammenwirken.

Bundesebene

BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das BMAS ist auf Bundesebene die zentrale Instanz für den Arbeitsschutz. Das Ministerium entwickelt die rechtlichen Grundlagen, zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung oder das Arbeitszeitgesetz. Damit legt es fest, welche Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland haben. Das BMAS selbst führt keine Kontrollen durch, sondern schafft den gesetzlichen Rahmen, in dem Arbeitsschutz in den Betrieben umgesetzt werden muss.

BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die BAuA ist eine nachgeordnete Behörde des BMAS. Sie hat keine Kontrollfunktion, sondern arbeitet wissenschaftlich und beratend. Ihre Aufgabe ist es, Forschungsergebnisse, technische Regeln und Empfehlungen bereitzustellen, die den betrieblichen Arbeitsschutz verbessern. Die BAuA entwickelt zum Beispiel Handlungshilfen, veröffentlicht Studien und arbeitet eng mit anderen Institutionen zusammen. Damit liefert sie das Fachwissen, auf dem Gesetze, Verordnungen und praktische Lösungen im Arbeitsschutz aufbauen.

Länderebene

In jedem Bundesland gibt es eigene Arbeitsschutzbehörden, oft organisiert als Ämter für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsämter. Diese Behörden sind die eigentlichen Kontrollinstanzen: Sie überwachen, ob Unternehmen die Arbeitsschutzgesetze einhalten. Dazu gehören Betriebsbesichtigungen, die Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen oder die Kontrolle spezieller Vorschriften, etwa im Mutterschutz oder beim Jugendarbeitsschutz. Bei Verstößen können sie Maßnahmen anordnen oder Sanktionen verhängen. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Bundesland ab – in Bayern beispielsweise die Gewerbeaufsicht bei den Regierungen, in Baden-Württemberg die Abteilungen Arbeitsschutz bei den Regierungspräsidien.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Neben den staatlichen Behörden spielen auch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine zentrale Rolle. Sie sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und erlassen eigene Vorschriften, die sogenannten DGUV Vorschriften. Ihre Aufsichtspersonen besuchen Betriebe, beraten beim Arbeitsschutz und prüfen, ob die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Sie verstehen sich nicht nur als Kontrollinstanz, sondern auch als Partner, die Unternehmen bei Prävention, Schulungen und sicherer Organisation unterstützen. Im Falle eines Arbeitsunfalls übernehmen sie außerdem die Leistungen für die Versicherten.

Europäische Ebene

Auch die Europäische Union hat Einfluss auf den Arbeitsschutz in Deutschland. Die wichtigste Grundlage ist die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit umzusetzen. Koordiniert und begleitet wird das Thema durch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). In Deutschland werden diese europäischen Vorgaben in nationales Recht übertragen, sodass sie in den Betrieben praktisch wirksam werden.